Dass Väter und Mütter das Brot reichen

Quelle:
Pressetext C. Meier/April 2006

 

Für eine geschwisterliche Kirche, ohne Einschränkung durch Geschlecht und Lebensstand


(mcm) Gemäss einer Umfrage der Herbert Haag Stiftung „Für Freiheit in der Kirche“ fordert eine grosse Anzahl von Schweizer Katholikinnen und Katholiken die Aufhebung der Zölibatsverpflichtung und die Einführung der Frauenordination für das Leitungsamt in der Kirche.

Eine Gruppe von Vertretern und Vertreterinnen staatskirchenrechtlicher Organe und katholischer Verbände will den Forderungen der Gläubigen Nachachtung verschaffen und lädt zu einer Tagung ein. Sie soll aufzeigen, was gleiche Rechte für Frauen und Männer in der Kirche bedeuten und wie sie verwirklicht werden können.  


Künstliche Verknappung

Der Zölibat ist in der katholischen Kirche Voraussetzung zur Priesterweihe und eine anerkennenswerte Lebensform, wenn er freiwillig gewählt werden kann.  Die Realität zeigt aber, dass es dringend notwendig ist, dass die Kirchenleitung nicht nur über diesen Pflichtzölibat in differenzierterer Weise nachdenkt, sondern sich für die Auswirkungen seiner Aufrechterhaltung verantwortlich zeigt und handelt. In den meisten schweizerischen Bistümern stecken die Pfarreien in einer pastoral katastrophalen Situation: Das Volk Gottes verliert den Bezug zur Eucharistie, weil sie nicht mehr vollzogen werden kann, da ihr Vorsitz an das Weiheamt gebunden ist. Letzteres wird durch die geltenden Zulassungsbestimmungen künstlich verknappt.

Priester, die sich nicht an den Zölibat halten können bzw. nicht mehr wollen, weil sie zu einer anderen Einsicht gekommen sind, sind keine Einzelfälle, wie von der Kirchenleitung gegenüber der Öffentlichkeit behauptet wird, sondern eine respektable Anzahl; es gibt sehr viele dadurch betroffene Frauen und viele Priesterkinder, ja sogar durch Priesterväter erzwungene Abtreibungen.


Entkrampfung der Sexualmoral

Es ist nicht einzusehen, warum diese unhaltbare Situation weiter bestehen muss, da der Pflichtzölibat bekanntlich eine Verordnung der Kirchenleitung darstellt und von ihr auch wieder aufgehoben werden kann.

Stattdessen werden zölibatäre Priester (hetero- und homosexuelle) in grosse seelische Not und Schuldgefühle getrieben, Frauen und Männer in finanzielle Not und Kinder in psychische Krankheiten. Es geht in der katholischen Kirche also nicht nur darum den Pflichtzölibat abzuschaffen, sondern ein anderes, unverkrampftes Verhältnis zur Sexualität zu entwickeln. Nur so - und dadurch mit einem anderen Frauenbild - wird es möglich sein, Frauen die volle Gleichberechtigung zu gewähren: mit der  längst fälligen Beauftragung von Frauen für das kirchliche Leitungsamt.


In Taufe und Firmung geweiht

Unter Berücksichtigung von heute allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich der Ausschluss der Frauen von Weiheämtern weder historisch noch theologisch relevant begründen. Gängige Argumentationsketten, die vom Lehramt bis heute verwendet werden, lassen sich nicht mehr aufrechterhalten. Nicht die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern muss begründet werden, sondern deren Ausschluss.

Das Weiheamt ist Leitungsamt in der Kirche und ist im Zusammenhang mit Taufe und Dienst zu sehen: In Taufe und Firmung werden Christinnen und Christen geweiht.  Handauflegung und Segnungsgebet des Bischofs sollen Zeichen der Indienstnahme in den Leitungsdienst sein. Damit wird der- oder die in Dienst Genommene unter Gottes Schutz gestellt, zum Gelingen des Auftrages, das heisst des Dienstes an den Menschen. In diesem Sinne sind Strukturveränderungen in der Kirche unerlässlich.


Andere Zulassungsbedingungen

Sicher hat sich in den letzten Jahren sehr vieles bezüglich der Rolle der Frau in der Kirche zum Guten verändert. Die Entscheidungen treffen jedoch nach wie vor die Männer, da Entscheidungsbefugnis mit der Weihe verbunden ist, genauso wie der Vorsitz in Eucharistie- und Sakramentenfeiern. Jesus hat Frauen aber zu seinen Jüngerinnen ernannt. Es ist also nicht einzusehen, warum sie innerkirchlich eine andere Stellung haben sollen, als gesellschaftlich.

Kriterien für die Ausübung eines Leitungsamtes dürfen in Zukunft also nicht Geschlecht, Lebensstand und sexuelle Ausrichtung sein. Vielmehr muss eine Leitungsperson sich auszeichnen durch persönliche, fachliche, spirituelle und soziale Kompetenz. Die Aufgabe der Gemeindeleitung ist es, die verschiedenen Begabungen (Charismen) der  Gemeindeangehörigen zu entdecken, zu fördern und zu koordinieren und so mit der ganzen Gemeinde zusammen das Priesteramt Jesu Christi zu vollziehen. Selbstverständlich gehört auch die Sakramentenspende, insbesondere der Vorsitz in der Eucharistiefeier, und damit die Repräsentation Jesu Christi gegenüber der Gemeinde, zum Amt der Gemeindeleitung.
 

April 2006 / Caroline Meier-Machen, E-Mail meimac@bluewin.ch

   
 

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Geändert am: 12. April 2006 .