(mcm) Gemäss einer Umfrage der
Herbert Haag Stiftung „Für Freiheit in der Kirche“ fordert eine
grosse Anzahl von Schweizer Katholikinnen und Katholiken die
Aufhebung der Zölibatsverpflichtung und die Einführung der
Frauenordination für das Leitungsamt in der Kirche.
Eine Gruppe von Vertretern und Vertreterinnen
staatskirchenrechtlicher Organe und katholischer Verbände will den
Forderungen der Gläubigen Nachachtung verschaffen und lädt zu einer
Tagung ein. Sie soll aufzeigen, was gleiche Rechte für Frauen und
Männer in der Kirche bedeuten und wie sie verwirklicht werden
können.
Künstliche Verknappung
Der Zölibat ist in der katholischen Kirche Voraussetzung zur
Priesterweihe und eine anerkennenswerte Lebensform, wenn er
freiwillig gewählt werden kann. Die Realität zeigt aber, dass es
dringend notwendig ist, dass die Kirchenleitung nicht nur über
diesen Pflichtzölibat in differenzierterer Weise nachdenkt, sondern
sich für die Auswirkungen seiner Aufrechterhaltung verantwortlich
zeigt und handelt. In den meisten schweizerischen Bistümern stecken
die Pfarreien in einer pastoral katastrophalen Situation: Das Volk
Gottes verliert den Bezug zur Eucharistie, weil sie nicht mehr
vollzogen werden kann, da ihr Vorsitz an das Weiheamt gebunden ist.
Letzteres wird durch die geltenden Zulassungsbestimmungen künstlich
verknappt.
Priester, die sich nicht an den Zölibat halten können bzw. nicht
mehr wollen, weil sie zu einer anderen Einsicht gekommen sind, sind
keine Einzelfälle, wie von der Kirchenleitung gegenüber der
Öffentlichkeit behauptet wird, sondern eine respektable Anzahl; es
gibt sehr viele dadurch betroffene Frauen und viele Priesterkinder,
ja sogar durch Priesterväter erzwungene Abtreibungen.
Entkrampfung der Sexualmoral
Es ist nicht einzusehen, warum diese unhaltbare Situation weiter
bestehen muss, da der Pflichtzölibat bekanntlich eine Verordnung der
Kirchenleitung darstellt und von ihr auch wieder aufgehoben werden
kann.
Stattdessen werden zölibatäre Priester (hetero- und homosexuelle) in
grosse seelische Not und Schuldgefühle getrieben, Frauen und Männer
in finanzielle Not und Kinder in psychische Krankheiten. Es geht in
der katholischen Kirche also nicht nur darum den Pflichtzölibat
abzuschaffen, sondern ein anderes, unverkrampftes Verhältnis zur
Sexualität zu entwickeln. Nur so - und dadurch mit einem anderen
Frauenbild - wird es möglich sein, Frauen die volle
Gleichberechtigung zu gewähren: mit der längst fälligen
Beauftragung von Frauen für das kirchliche Leitungsamt.
In Taufe und Firmung geweiht
Unter Berücksichtigung von heute allgemein anerkannten
wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich der Ausschluss der
Frauen von Weiheämtern weder historisch noch theologisch relevant
begründen. Gängige Argumentationsketten, die vom Lehramt bis heute
verwendet werden, lassen sich nicht mehr aufrechterhalten. Nicht die
Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern muss begründet werden,
sondern deren Ausschluss.
Das Weiheamt ist Leitungsamt in der Kirche und ist im Zusammenhang
mit Taufe und Dienst zu sehen: In Taufe und Firmung werden
Christinnen und Christen geweiht. Handauflegung und Segnungsgebet
des Bischofs sollen Zeichen der Indienstnahme in den Leitungsdienst
sein. Damit wird der- oder die in Dienst Genommene unter Gottes
Schutz gestellt, zum Gelingen des Auftrages, das heisst des Dienstes
an den Menschen. In diesem Sinne sind Strukturveränderungen in der
Kirche unerlässlich.
Andere Zulassungsbedingungen
Sicher hat sich in den letzten Jahren sehr vieles bezüglich der
Rolle der Frau in der Kirche zum Guten verändert. Die Entscheidungen
treffen jedoch nach wie vor die Männer, da Entscheidungsbefugnis mit
der Weihe verbunden ist, genauso wie der Vorsitz in Eucharistie- und
Sakramentenfeiern. Jesus hat Frauen aber zu seinen Jüngerinnen
ernannt. Es ist also nicht einzusehen, warum sie innerkirchlich eine
andere Stellung haben sollen, als gesellschaftlich.
Kriterien für die Ausübung eines Leitungsamtes dürfen in Zukunft
also nicht Geschlecht, Lebensstand und sexuelle Ausrichtung sein.
Vielmehr muss eine Leitungsperson sich auszeichnen durch
persönliche, fachliche, spirituelle und soziale Kompetenz. Die
Aufgabe der Gemeindeleitung ist es, die verschiedenen Begabungen
(Charismen) der Gemeindeangehörigen zu entdecken, zu fördern und zu
koordinieren und so mit der ganzen Gemeinde zusammen das Priesteramt
Jesu Christi zu vollziehen. Selbstverständlich gehört auch die
Sakramentenspende, insbesondere der Vorsitz in der Eucharistiefeier,
und damit die Repräsentation Jesu Christi gegenüber der Gemeinde,
zum Amt der Gemeindeleitung.
April 2006 / Caroline Meier-Machen, E-Mail meimac@bluewin.ch
