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Blättert man
das „Personalverzeichnis der Diözese Basel“ durch, stellt man fest, dass
nur noch die wenigsten Pfarreien von einem Pfarrer geleitet werden. An
ihrer Stelle amtieren (theologisch ebenbürtig ausgebildete) Laien. Weil
diese Männer und Frauen aber nicht geweiht sind, muss die Gemeinde auf
die Eucharistiefeier verzichten. Aus allen Ecken und Winkeln werden
„priesterliche Mitarbeiter“ und Ordenspriester mobilisiert, egal welcher
Fachkompetenz oder Eignung, welchen Alters, welcher Mentalität und
welcher Lebensführung – Hauptsache, sie können noch die „Wandlungsworte“
sprechen. Die katholischen Gemeinden werden so von Amtes wegen
ausgehungert, ja in ihrer Existenz bedroht. In der Pastoralplanung
handelt die bischöfliche Bürokratie nach der brutalen Maxime: Anzahl
Noch-Katholiken geteilt durch Anzahl noch vorhandener Priester gleich
Anzahl „Pastoralräume“.
Gemäss den Fachleuten, die das Evangelium kennen, ist das Herrenmahl
(die Eucharistiefeier, das Abendmahl) das Zentralereignis im Leben der
Kirche Jesu. Nirgendwo sonst erfährt die lebendige Ortskirche so dicht
und konkret, was „Reich Gottes“ ist – und dieses Reich Gottes unter den
Menschen war das Ur-Anliegen Jesu. Die Tischgemeinschaft der Jesusleute
ist folglich nicht irgendein randständiges Zeremoniell, kein
Amtsprivileg der Priester und schon gar nicht eine Willkürdomäne der
Bischöfe. Die Liturgie (gemeint ist konkret das Herrenmahl) „ist der
Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus
der all (!) ihre Kraft strömt.“ (so das II. Vatikanische Konzil 1963).
Kommt die Gemeinde nicht mehr regelmässig zusammen, so fällt sie
auseinander.
„Ohne Priester keine Eucharistie!“, lehren die Bischöfe. Gleichzeitig
beharren sie auf Zulassungsbedingungen zu diesem Priesteramt, die noch
nie evangeliumsgemäss waren (keine Verheirateten, keine Frauen).
Historisch gesehen stammen die kirchlichen Ämter nicht von Jesus. Sie
entstanden aufgrund organisatorischer Bedürfnisse im Leben der
Ortsgemeinden. Kriterium jedes christlichen Amts ist das Dienen: Ein Amt
gibt es folglich nur, insofern und solange es dem Leben und dem Aufbau
der Gemeinde dient. Die Gemeinde und ihre Eucharistiefeier haben
eindeutig den Vorrang vor jedem kirchlichen Amt. Im Klartext: Ob die
Gemeinde Eucharistie feiern kann und darf, hängt nicht von den
vorhandenen Priestern oder Bischöfen ab.
Wenn einerseits die Eucharistie für das Leben der Gemeinde das
existentielle Zentralereignis ist, an dem sie exemplarisch das Reich
Gottes erfährt und begreift, die Bischöfe anderseits durch ihre
Zulassungsbedingungen die Eucharistiefeiern verunmöglichen, dann
erschrickt man über diesen Verrat an ihrem Dienstauftrag. Wo aber das
Amt den Aufbau und das Leben christlicher Gemeinden verhindert, kann es
vom Evangelium her keine Legitimität mehr beanspruchen. Verhindern die
Bischöfe die Priesterberufe, dann bleibt den Gemeinden vom Evangelium
her nichts anderes übrig, als selber geeignete Frauen und Männer zu
bestimmen, die mit ihnen zusammen den Auftrag Jesu ausführen: „Tut dies
zu meinem Gedächtnis.“ Als erste Massnahme könnten die Gemeinden, ob der
Bischof will oder nicht, jene Priester wieder in Dienst nehmen, die
wegen „Laisierung“, Dispens, Missio-Entzug oder Suspension aus ihrem Amt
entfernt sind – und jene künftig im Dienst behalten, die heiraten oder
sich als Homosexuelle outen.
31.7.2006
[von der Redaktion etwas gekürzt und entschärft veröffentlicht als
Gastbeitrag in der baz (Basler Zeitung) vom 4.8.2006] |