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Als Mitglieder katholischer
Verbände und Vereine sowie kirchlicher Behörden stehen wir dafür ein,
dass die Gleichstellung von Mann und Frau in der katholischen Kirche
Schweiz verwirklicht wird. Dies ist eine erstrangige Forderung der
UNO-Menschenrechtserklärung (Art. 1 und 2) sowie der Bundesverfassung
(Art. 8, Abs. 3) und steht im Einklang mit der Pastoralkonstitution „Die
Kirche in der Welt von heute“:
„Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und
kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder
der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder
der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan
Gottes widerspricht.“
(Gaudium et spes, Absatz 29)
Wir bestehen
darauf,
dass die pastoralen Leitungsgremien und die demokratisch gewählten
Behörden der katholischen Kirche Schweiz zusammen mit katholischen
Verbänden und Vereinen die Gleichstellung von Frauen und Männern für die
katholische Kirche Schweiz verwirklichen. Dazu gehört, dass Frauen und
Männer, unabhängig von Zivilstand und sexueller Ausrichtung, Zugang zu
allen kirchlichen Ämtern erhalten sollen.
Wir setzen uns dafür ein,
dass Vertreterinnen und Vertreter dieser Leitungsgremien und Behörden
zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Vereine ein
Vorgehen erarbeiten, wie diese Gleichstellung von Frauen und Männern
erreicht werden kann. Für diesen gemeinsamen Weg bilden sie eine
Projektgruppe.
Die Projektgruppe arbeitet darauf hin, den Konflikt zwischen der
menschen- und verfassungsrechtlich verbürgten Gleichstellung von Mann
und Frau einerseits und den ihr entgegenwirkenden Bestimmungen des
kanonischen Rechts anderseits zugunsten der Gleichstellung zu lösen.
Die Projektgruppe erstattet jährlich öffentlich Bericht über ihre
Arbeit.
Wir ermutigen
die Kirchgemeinden dazu, ihre Verantwortung dem Evangelium gegenüber,
ihre Mündigkeit und ihr Recht wahrzunehmen, Frauen und Männer in
pastorale Leitungsfunktionen zu wählen, die der Gemeinde persönlich,
fachlich, spirituell und sozial kompetent zu dienen vermögen.
Wir verpflichten uns,
in den pastoralen Gremien, in den kirchlichen Behörden sowie in den
Verbänden und Vereinen, in welchen wir arbeiten, uns für die
Gleichstellung von Frauen und Männern in der katholischen Kirche Schweiz
einzusetzen.
Wir sind überzeugt,
dass die katholische Kirche ihre Freiheit am besten wahrt, wenn sie die
Menschenrechte nicht nur nach aussen verteidigt, sondern auch nach innen
umsetzt.
Luzern, den 28. Oktober 2006,
Klaus Ammann, Uttenwilerstrasse 39, 9620 Lichtensteig,
kekccl.ammann@bluewin.ch
und 112 Unterzeichnende |
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