DIE LUZERNER ERKLÄRUNG

 

 

 

Wir, die Mitglieder der Kommission für kirchliche Bildung und Öffentlichkeitsarbeit der Römisch-katholischen Landeskirche des
Kantons Luzern schreiben einen „Dringlichen Brief“ zu Themen, die uns bewegen. Priestermangel, Zölibat und Frauenordination sind Probleme, die zwar nicht allein, aber doch weitgehend die gegenwärtige Not der katholischen Kirche bestimmen. Als Menschen, die engagiert in dieser Kirche mitarbeiten und diese Kirche lieben, fühlen wir uns gedrängt und auch berechtigt uns für dringende Veränderungen, die schon längst fällig wären, einzusetzen. Für die Mehrheit der Menschen in der Schweiz sind gewisse Vorschriften und Gesetze, die uns von der Kirche auferlegt werden, nicht mehr nachvollziehbar. Die starre Haltung der Amtskirche zu diesen Fragen vermittelt unserer Kirche ein schlechtes Image.



Aus zuverlässigen Quellen und fachlichen Informationen ist bekannt, dass erst im 12. Jahrhundert die Ehelosigkeit für Priester zum zwingenden Gesetz wurde. Aus biblischer Sicht kann der Zölibat nicht als Bedingung für die Zulassung zum Priesteramt gelten.

Die Einsamkeit, die aus der veränderten Wohn – und Arbeitssituation der Priester in der heutigen Zeit entstanden ist, bedeutet für viele von ihnen ein echtes Problem. Die einen leben mit grosser Überzeugung als Zölibatäre, andere halten dieser Situation nur mit grosser Opferbereitschaft stand. Wieder andere suchen Halt bei einer Partnerin oder einem Partner und einige suchen ihre Sehnsucht nach Geborgenheit mit Alkohol oder anderen Süchten zu stillen. Viele Priester haben einst zu einem zölibatären Leben mit voller Überzeugung ja gesagt. Im Laufe ihres Lebens, bedingt durch die menschlichen Veränderungen in den verschiedenen Lebensphasen, zeichnete sich für viele von ihnen ein anderer Weg ab.

Der gelebte Zölibat in einer Ordensgemeinschaft hat eine ganz andere Dimension. Dort sind die Menschen von einer Gemeinschaft getragen, die ihnen in schwierigen  Situationen  eine echte Lebenshilfe bieten kann.

Wir haben schon mehrmals erlebt wie sich Priester offen und ehrlich dazu bekannt haben, dass sie nicht mehr bereit sind ein zölibatäres Leben zu führen. Dieser schwerwiegenden Entscheidung gingen oft jahrelange Leiden  und grosse Gewissenskonflikte voraus. Diese Seelsorger wurden vom Priesteramt dispensiert und verloren zum Teil ihre Arbeitsstelle. Wir wissen aber auch, dass viele Priester in einer heimlichen Partnerschaft leben. Aus Angst vor Repressionen durch die Kirchenleitung, dem Verlust ihres Priesteramtes und ihrer Arbeitsstelle ziehen sie es vor ein Doppelleben zu führen. Es sind Menschen, die ihre Berufung nach wie vor spüren und die in ihrer Arbeit Erfüllung finden.
Diese Doppelmoral wird durch die starre Haltung unserer Amtskirche gefördert, geduldet und oft sogar die Augen davor verschlossen. Darunter leidet die Glaubwürdigkeit unserer gesamten katholischen Kirche.

Der freiwillig gewählte Zölibat würde die Achtung vor den wirklich zölibatär lebenden Priestern fördern, da die Einhaltung desselben glaubhafter ist als wenn er als Pflicht auferlegt wird. Demgegenüber kann eine verantwortungsvolle, offen gelebte Partnerschaft im Leben eines Priesters eine grosse Bereicherung und Hilfe bedeuten.
Der Zölibat muss aus Überzeugung gelebt werden - es braucht dazu ein Charisma. Ein Charisma aber kann man nicht fordern, es ist ein Geschenk, das nicht jedem und nicht zu jeder Zeit beschert ist.
 

Unsere Forderungen:
1.  Aufhebung der Zölibatsverpflichtung
2. Rehabilitierung der Priester die wegen der Verletzung des Pflichtzölibats dispensiert wurden


Die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Kirche ist heute eine dringliche Forderung der Mehrheit der Katholiken. Die Geschlechterdifferenz darf keine Einschränkung bedeuten bestimmte Berufe und Aufgaben in der Kirche zu übernehmen. Frauen tragen zwar schon heute grosse Verantwortung in Katechese und Verkündigung. (hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich) Die Erfahrung hat gezeigt, dass Frauen als Pastoralassistentinnen in den Gemeinden ihre seelsorgerlichen  Funktionen ebenso wahrnehmen wie Männer. Dennoch zeichnet sich ab, dass die Strukturen der Amtskirche in der Frage der Frauenordination sich eher noch verhärten. Im Schreiben von Papst Johannes Paul II (Ordinatio Sacerdotalis)  heisst es, dass die Kirche keinerlei Vollmacht habe, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben. Die Glaubenskongregation erhärtete diese Aussage, indem sie sie als unfehlbar, d.h. als letztverbindlich bezeichnete.

Wir sind überzeugt, dass die Amtskirche diesen negativen Entscheid, was die Priesterweihe von Frauen betrifft, ändern kann. Es besteht kein göttliches Gesetz, das die Weihe für Frauen verbietet. Die Ordination von Frauen würde unserer Kirche eine Bereicherung bringen. In einer Kirche wie sie Jesus verstand und wie wir sie heute noch verstehen, ist die Gleichstellung von Mann und Frau eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Forderung:
Ordination von Frauen



Die Aufhebung der Zölibatsverpflichtung und die Einführung der Frauenordination sind für die Mehrheit der Katholiken in der Schweiz und auch in verschiedenen andern Ländern dringende Anliegen. Der Priestermangel hat diese Fragen sicher an die vorderste Front gesetzt, aber er bildet nicht den Ursprung dieser Problematik.

Obwohl wir eine Weltkirche sind, gibt es keinen Grund, dass die Bischöfe dringende Reformen verhindern. Die Bedürfnisse eines Landes können niemals zur gleichen Zeit die gleichen eines anderen Landes sein. Die Schweiz könnte in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle einnehmen. Das Zentrale unseres Glaubens, die Nachfolge Jesu, bleibt trotz Reformen unangetastet.

Die Kommission für religiöse Bildung und Öffentlichkeitsarbeit übergibt diesen „Dringlichen Brief“, nachdem dieser an der Session vom 7. Mai 2003 den anwesenden Synodalen vorgelesen wurde, der Präsidentin der Synode. Wir erwarten, dass diese ihn zur Kenntnis nimmt und bis zur Herbstsession 2003 unseren Vorschlag, die oben erwähnten Themen der Synode zu unterbreiten, wahrnimmt. Unser Ziel ist es, dass dieses Schreiben oder ein Ähnliches in diesem Sinn, von der Synode der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern als klare Stellungnahme an die entsprechenden Adressaten und an die Öffentlichkeit gelangt. Dadurch würde sie ein klares Zeichen setzen und gleichzeitig beweisen, dass sie die sehnlich erwartete Hoffnung auf dringende Reformen sehr ernst nimmt.


Kommission für kirchliche Bildung und Öffentlichkeitsarbeit der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern

die Präsidentin
Paula Beck - Steiger

die Kommissionsmitglieder
Rosa Marie Hess - Bucher
Josef Mahnig
Lisbeth Meier - Sigrist
Franz Schnyder - Bieri
Esther Sidler
Rösy Süess - Winiger
Cécile Thalmann - Krüsi
Evi van den Berg
















Pflichtzölibat




















































Frauenordination






























































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